Verfassungsgericht bestätigt Legitimität des Verbotes der Errichtung von Spielhallen, wenn sich im Umkreis von 300 Metern Schulen, Jugendzentren oder Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs befinden. Die Grünen fordern, jene Lizenzen sofort zu widerrufen, die im Widerspruch zum Landesgesetz seit 22. November 2010 (In Kraft-Treten des Landesgesetzes) erlassen wurden!
Am 22. November 2010 hat der Landtag per Gesetz das Verbot von Bewilligungen für Spielhallen beschlossen, wenn sie sich im Umkreis von 300 Metern von Schulen, Jugendzentren oder Gesundheits- und Sozialeinrichtungen befinden.
Dieser Artikel ist zwar von der römischen Regierung angefochten worden, aber das Verfassungsgericht hat nun seine Legitimität festgestellt. Also ist das Verbot seit einem Jahr in Kraft. Trotzdem wurden Lizenzen erlassen, die im eindeutigen Widerspruch zum Gesetz stehen (siehe zum Beispiel die Eröffnung der Spielhalle „Vincendo“ in Meran, die in nächster Nähe von Mittelschule, Jugendzentrum und Sanitätssprengel errichtet wurde).
Die Grünen fordern den sofortigen Widerruf aller Lizenzen, die – im klaren Widerspruch zum Gesetz – in der Zeit ab 22. November bis heute erteilt wurden. Weiters fordern sie die Gemeinden auf, ihrer Kontrollpflicht über die Einhaltung von Gesetzen nachzukommen. Und schließlich fordern sie die Landesregierung auf, „weitere sensible Orte festzulegen, an denen die Bewilligung für den Betrieb von Spielhallen nicht erteilt werden kann“, wie vom Landesgesetz vorgesehen.
Die Spielhallen vermehren sich sehr rasch. Bislang hat sich die Politik häufig hinter der Ausrede versteckt: „Wir können leider nichts tun“. Jetzt ist es höchste Zeit, die autonomen Kompetenzen endlich wahrzunehmen!
Cristina Kury

Ist eigentlich bekannt, dass in der Ugo Foscolo-Str., dort wo früher der Supermarkt war, eine weitere Spielhalle eröffnet werden soll? Man ist gerade eifrig dabei, das Lokal dafür baulich anzupassen.